Geschäftsinhaltsversicherung

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Die Geschäftsinhaltsversicherung hat viele Namen: gewerbliche Hausratversicherung, Inhaltsversicherung, Sachinhaltsversicherung und noch einige andere. Inhaltlich passt eigentlich am besten die Bezeichnung als „gewerbliche Hausratversicherung“. Denn in Pflegeeinrichtungen gibt es eine Menge Hausrat.

Kleine Einrichtung, großer Schaden

Manchmal ist es höhere Gewalt, die Ihnen einen Strich durch Ihre geschäftliche Rechnung macht. Ist erst etwas passiert, wird es schwer, sich um die eigentlichen Aufgaben zu kümmern: die Pflege.

Die Inhaltsversicherung deckt grundsätzlich folgende Gefahrenbereiche ab:

  • Feuer
  • Hagel und Sturm
  • Leitungswasser
  • Einbruchdiebstahl

Zum letztgenannten Punkt zählt auch Vandalismus, dessen schädliches Potenzial Sie keineswegs unterschätzen sollten.

Über die gewerbliche Hausratversicherung können weitere Risiken versichert werden:

  • Ein Betriebsausfall wegen der versicherten Gefahren
  • Elementarschäden, die durch Rückstau oder Starkregen verursacht werden
  • Schäden an elektronischen Geräten
  • Glasbruch

Insbesondere Starkregen war lange Zeit kein großes Thema bei Unternehmern. Doch im Zuge der Veränderungen in Umwelt und Klima müssen wir uns der Tatsache stellen, dass sich solche Vorkommnisse häufen und auch in Zukunft Gefahrenpotenzial darstellen.

Was ist unter welchen Bedingungen in der Inhaltsversicherung versichert?

Versichert sind alle Waren, alle Vorräte und die kaufmännische und technische Betriebseinrichtung. Allerdings sind dafür einige Voraussetzungen zu erfüllen. Der Versicherungsnehmer muss:

  • Eigentümer der Sache sein
  • die Sache unter Eigentumsvorbehalt erworben haben
  • die Sache sicherheitsübereignet haben

Sollte der Versicherungsnehmer die Sache mit einer Option zum Kauf geleast haben, darf diese noch nicht abgelaufen oder bereits ausgeübt worden sein.

Es gibt auch Dinge, die von Versicherern ausgeschlossen werden, etwa wenn sie zur Verwahrung oder Benutzung überlassen wurden oder sich zur Reparatur oder zur Bearbeitung in den Räumlichkeiten befinden.

An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis: Computerprogramme und Daten sind etwas, womit wir täglich zu tun haben. Doch nicht immer sind diese in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Das ist aufgrund ihrer Bedeutung fatal! Achten Sie also darauf, dass entweder Computer und Zubehör mit eingeschlossen sind oder sichern Sie diese über eine Elektronikversicherung ab.

Was nicht über die Inhaltsversicherung abgedeckt ist

Generell sind folgende Ereignisse zunächst einmal vom Versicherungsschutz ausgenommen:

  • Tsunamis
  • Kriege
  • Sturmfluten
  • Schäden durch Kernenergie

Hinzu kommen zwei weitere Faktoren:

  1. Grobe Fahrlässigkeit: Hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob und um wie viel der Versicherer die Leistungen im Schadensfall kürzt. Wenn beispielsweise ein Mitarbeiter einen Mangel entdeckt, diesen aber nicht meldet oder behebt, weil er denkt, dass das später erledigt werden kann, liegt Fahrlässigkeit vor. Da schnelles Handeln einen unerwarteten Schaden hätte verhindern können, darf die Versicherung die Regulierung des Schadens reduzieren.
  2. Vorsatz: Entsteht ein Schaden durch vorsätzliches Verhalten des Versicherungsnehmers, findet eine Erstattung nicht statt. Da ein solches vorsätzliches Verhalten nah dran am Versicherungsbetrug bzw. der Tatbestand gegeben ist, ist die ausbleibende Schadensregulierung nur folgerichtig.

Was geschieht im Schadensfall?

Das ist eine gute Frage. Nicht immer reicht es, den finanziellen Schaden ersetzt zu bekommen. Es kann deutlich mehr Arbeit entstehen, zum Beispiel wenn versicherte Gefahren zerstört, beschädigt oder verschwunden sind. Die Inhaltsversicherung kommt zunächst einmal für folgende Aufwendungen auf:

  • die Reparatur
  • die Wiederherstellung
  • die Wiederbeschaffung

Doch damit ist es nicht immer getan. Je nach Schadenfall kann der Versicherer auch für folgende Aufgaben zuständig sein:

  • Sachverständigenkosten
  • Kosten, die durch Sicherungsmaßnahmen entstehen, also beispielsweise durch das Einsetzen neuer Schlösser, nachdem eingebrochen wurde
  • Abbruchkosten
  • Aufräumkosten
  • Kosten für Löscharbeiten
  • Kosten, die bei der Wiederherstellung von Akten, Programmen und Daten entstehen (sofern diese Dinge im Tarif eingeschlossen wurden)
  • Kosten, die durch die Beseitigung von Gebäudeschäden entstehen, nachdem zuvor eingebrochen wurde

Welchen Wert ersetzt die Geschäftsinhaltsversicherung?

Grundsätzlich stehen drei Möglichkeiten der Erstattung von Kosten zur Verfügung:

  1. Der Neuwert: Das ist der Preis, den Sie zahlen müssen, wenn Sie eine beschädigte, zerstörte oder verschwundene Sache neu kaufen müssen.
  2. Der Zeitwert: Wenn der Wert des Inventars weniger als 40 Prozent des Neuwertes erreicht (etwa wegen Abnutzung oder Alter der Sache), wird der Preis ersetzt, der heute bei einem Verkauf noch erzielt werden könnte.
  3. Der gemeine Wert: Ist es nicht mehr möglich, die versicherten Sachen so einzusetzen, wie es dem eigentlichen Zweck entsprach, wird der gemeine Wert ersetzt. Damit ist der Kaufpreis gemeint, der für die versicherte Sache jetzt noch erzielt werden würde.

Naturgemäß sollten Sie darauf achten, dass möglichst der Neuwert erstattet wird.

Was kostet die Inhaltsversicherung?

Das lässt sich so pauschal nicht beantworten. Maßgeblich ist zum einen der Wert des Inventars, das Sie haben. Zum anderen aber auch die Höhe des Risikos, das die Versicherung kennen muss.

Folgende Faktoren spielen bei der Höhe des Beitrags der Geschäftsinhaltsversicherung mit in die Ermittlung hinein:

  • die Art des Betriebes
  • die Art des Gebäudes
  • der Standort (sehr wichtig, um die Wahrscheinlichkeit von Elementarschäden oder Einbrüchen abzuschätzen)
  • die vorhandenen Sicherheitsstandards
  • mögliche Vorschäden
  • die Versicherungssumme

Weitere Faktoren sind der Umfang der Versicherung, die Vertragslaufzeit und natürlich eine mögliche Selbstbeteiligung.

Es ist sinnvoll, sich bei der Suche der passenden Geschäftsinhaltsversicherung mit unabhängiger Hilfe abzusichern. So ist sichergestellt, dass alle wichtigen Aspekte bedacht wurden und der Beitrag nicht zu hoch wird.

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