Schützen Sie sich gegen entgangene Betriebsgewinne
Betriebsunterbrechungsversicherung
Manchmal geht alles ganz schnell. Der erzwungene Betriebsstillstand ist nicht mehr zu verhindern, die Situation eskaliert innerhalb kürzester Zeit. Um sich gegen entgangene Betriebsgewinne zu schützen und die weiterhin anfallenden Fixkosten bezahlen zu können, ist eine Ertragsausfallversicherung die beste Lösung. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei dem Abschluss achten müssen.
Die Ausgangslage für den Ertragsausfall
Insbesondere produzierende Unternehmen, aber auch Dienstleister und Pflegeeinrichtungen unterliegen in der Regel einem hohen Bedarf an Kapital. Maschinen, Service und der sichere Einsatz der Mitarbeiter bilden die Basis des Geschäfts. Wenn nun aber der Betrieb wegen bestimmter Umstände stillliegt, geht in der Regel nichts mehr.
Welche Branche auch betroffen sein mag, die Stilllegung des Unternehmens kann als „worst case“ bezeichnet werden. Doch es kommt ein weiteres Problem hinzu: die laufenden Kosten. Wenn Sie also keinen Umsatz generieren können, zusätzlich aber der Verpflichtung nachkommen müssen, Ihre Fixkosten zu begleichen, haben Sie ein weiteres Problem. Beides deckt die Ertragsausfallversicherung ab.
Ein Beispiel:
Durch einen Wasserrohrbruch ist nahezu Ihre gesamte Einrichtung betroffen. Die Zimmer der Bewohner sind durchnässt, Ihre komplette Büroausstattung ist unbrauchbar oder zerstört worden. Was Sie jetzt brauchen, ist eine schnelle Möglichkeit, die Bewohner für die Dauer der Wiederherstellung ihrer Zimmer unterzubringen. Und Sie benötigen dringend eine komplett neue Büroausstattung. Die Ertragsausfallversicherung – die übrigens eine Form der Betriebsunterbrechungsversicherung darstellt – springt in so einem Fall zeitnah ein.
Worauf es ankommt
Wie bei anderen Versicherungen auch, stellt sich die Frage nach dem richtigen Tarif. Um diesen zu finden, sind einige Angaben unverzichtbar:
- Die Betriebsgröße
- Der Jahresumsatz
Entsprechend der Größe und des Umsatzes wird die Versicherungssumme ermittelt (dazu weiter unten mehr). Ganz wichtig in diesem Zusammenhang ist die Haftzeit des Versicherers. Wählen Sie eine möglichst lange Haftzeit, also zum Beispiel 36 Monate.
Die wichtigsten Vorteile im Überblick
Folgende Risiken deckt die Ertragsausfallversicherung ab:
- Sie ersetzt sowohl entgangene Betriebsgewinne als auch die weiterhin fortlaufenden Fixkosten, die jedes Unternehmen leisten muss.
- Zu den versicherten Ursachen zählen Einbruchdiebstahl, Schäden durch Leitungswasser und Brand, aber auch Materialfehler oder das falsche Bedienen von Maschinen.
Die sich aus dem Abschluss einer Ertragsausfallversicherung ergebenden Vorteile liegen auf der Hand:
- Sie vermeiden schmerzhafte Umsatzausfälle und geraten nicht in finanzielle Schwierigkeiten.
- Durch die Übernahme der Fixkosten ist sichergestellt, dass Sie Löhne, Gehälter, Mieten und andere laufende Kosten zahlen können.
- Sie erhalten den Gewinn, der Ihnen entgangen ist, sind also so gestellt, als würden Sie die realisierbaren Gewinne erzielen.
- Ihre Liquidität bleibt erhalten, wodurch Sie nicht in die Situation geraten, zusätzliche Kredite aufnehmen zu müssen, die Sie auch später noch belasten.
Drei Formen der Betriebsunterbrechungsversicherung
- Die kleine Betriebsunterbrechungsversicherung (Klein-BU): Hier wird in aller Regel eine pauschale Summe versichert, ohne dass es zu einer gesonderten Ermittlung der Versicherungssumme kommt. Allerdings birgt diese Form der Versicherung ein gewisses Risiko. Meistens wird hier die Inhaltsversicherung mit dem Ertragsausfall kombiniert. Bei Start-ups, Dienstleistern und auch Pflegeeinrichtungen kommt es aber schnell vor, dass neben dem Inhalt auch weitere Risiken auftreten, beispielsweise der Ausfall von Mitarbeitern. Vor dem Abschluss dieser kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung ist daher eine genaue Analyse der Gewinne und der Kosten des Vorjahres notwendig, um nicht plötzlich vor einem finanziellen Risiko zu stehen.
- Die mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung (MFBU): Diese Variante der Ertragsausfallversicherung kommt für Unternehmen und Einrichtungen von bis zu 50 Mitarbeitern in Betracht. Es handelt sich hierbei um eine eigenständige Versicherung, die nicht kombiniert mit anderen Produkten angeboten wird. Die Versicherungssumme wird auch bei der MFBU meist pauschal ermittelt. Allerdings wird zuvor das mögliche Volumen von Schäden errechnet. Sinnvoll ist trotz allem der Passus auf den Unterversicherungsverzicht. Zudem ist es ratsam, die Versicherungssumme mitwachsen zu lassen, sich also an die Entwicklung der Einrichtung anzupassen.
- Die große Betriebsunterbrechungsversicherung (Groß-BU): Sie bietet sich für große Einrichtungen mit mehr als 50 Mitarbeitern an. Die Ermittlung der Versicherungssumme orientiert sich am tatsächlichen Betriebsgewinn und den faktisch anfallenden Fixkosten. Als Haftzeit (also die Dauer der Entschädigung) wird bei der Groß-BU häufig ein Wert von 12 Monaten gewählt. Das kann durchaus ausreichen, wird aber eng, wenn etwa ganze Gebäude neu errichtet werden müssen.
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